Bei bestimmten Bauleistungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Gerade bei Bauträgern hat diese Regelung oftmals für Abgrenzungsprobleme gesorgt. Diese dürfen nun aufatmen. Der BFH hat nämlich entschieden, dass Bauträger nicht als Steuerschuldner in Betracht kommen, da sie keine Bauleistung i.S. der Vorschrift erbringen, sondern bebaute Grundstücke liefern (BFH 22.8.13, V R 37/10, Abruf-Nr. 133742 ; BFH, Mitteilung Nr. 80 vom 27.11.13).
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn ...
Ein Unternehmer kann einen unberechtigten Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG korrigieren. Nach Ansicht der Verwaltung setzt dies jedoch voraus, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wurde und der ...
Der BFH (22.10.13, X R 26/11) hat erneut klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss (hier ein Darlehen) unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist.
Der BFH (22.8.13, V R 19/09) hat entschieden, dass die Regelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 S. 3 UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Vorschrift ordnet seit dem 1.1.04 einen Vorrang des ...
Ein Streitthema bei Betriebsprüfungen ist oft die Abgrenzung von Gebäudebestandteilen und Betriebsvorrichtungen. Aktuell hat das FG Düsseldorf (19.9.13, 11 K 211/12 BG, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 133805) entschieden, ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Der BFH (24.4.13, XI R 3/11) hat entschieden, dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Frühstücksleistungen an Hotelgäste geh ören nicht dazu. Sie sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, auch wenn der Hotelier die „Übernachtung mit Frühstück“ zu einem Pauschalpreis anbietet.