Einmal-Kapitalauszahlungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sind tarifbegünstigt, weil es sich hierbei um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit handelt. Da die Verwaltung gegen dieses Urteil des FG Rheinland-Pfalz Revision eingelegt hat, ist nun der BFH am Zug ( FG Rheinland-Pfalz 19.5.15, 5 K 1792/12, Rev. BFH X R 23/15, Abruf-Nr. 144962 ).
Die neue myIWW-App 2.0 bietet Ihnen ein besseres Bedienkonzept und noch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie sich auf der Startseite Ihre Favoriten für den schnellen Zugriff zusammenstellen und ...
In der Sache Recht zu haben, verfahrensrechtlich aber zu scheitern, ist
ärgerlich. Daher sollte sich der steuerliche Berater stets auch mit den neuen Entwicklungen bei den Korrekturvorschriften der AO beschäftigen.
Wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige ...
Die OFD Niedersachsen (27.4.15, S 2221b - 1 - St 236, Abruf-Nr. 144778 ) hat zu einigen Zweifelsfragen im Bereich der Kinderbetreuungskosten Stellung genommen und damit das Schreiben des BMF (14.3.12, IV C 4 - S ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gewährt ein Gesellschafter „seiner“ GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Anzuwenden ist in diesen Fällen der persönliche Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Der BFH (29.4.14, VIII R 23/13) hält diese gesetzliche Regelung für verfassungskonform. Damit gibt sich der unterlegende Steuerpflichtige aber nicht zufrieden und hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, die ...