Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (BFH 20.1.16, VI R 14/15).
Da in Ballungsgebieten oft bezahlbare Wohnungen fehlen, will die Bundesregierung den Mietwohnungsneubau steuerlich fördern. Dies ergibt sich aus einem Gesetzentwurf (vom 5.2.16, Drs. 67/16), der Sonderabschreibungen ...
Nach R 3.26 Abs. 9 LStR sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nur dann abziehbar, wenn sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 EUR übersteigen. Dieser Meinung der ...
Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, können sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden (FG Düsseldorf 21.1.16, 11 K 4274/13 E).
Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei ...
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat in einer umfangreichen Broschüre zahlreiche Steuertipps zusammengestellt (Stand Februar 2016). Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl1823 kostenfrei heruntergeladen ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
Die Gestaltung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben ist alles andere als trivial. Mit der Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung haben Sie das Rüstzeug für eine souveräne Beratung. Profitieren Sie von aktuellen Strategien, konkreten Handlungsanleitungen und Praxisbeispielen.
Werden betriebliche Wirtschaftsgüter verschenkt, dann richten sich die bilanziellen Folgen insbesondere danach, ob das Geschenk aus privatem oder betrieblichem Anlass erfolgte. Der Beitrag zeigt, wie hier zu unterscheiden ist und welche Konsequenzen sich für den Schenker und den Beschenkten ergeben.