Ist die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft angespannt, kann ein (vorübergehender) Gehaltsverzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers helfen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Denn ein aktuelles Urteil des BFH (15.6.16, VI R 6/13, Abruf-Nr. 188329 ) zeigt erneut, dass hier einige Spielregeln einzuhalten sind, damit der Verzicht nicht zu einer verdeckten Einlage und damit zum Zufluss von Arbeitslohn führt.
Nach Ansicht des FG Niedersachsen (30.11.16, 9 K 130/16, Abruf-Nr. 191299 ) ist der Betrieb des Entleihers auch seit dem ab 2014 geltenden Reisekostenrecht keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers.
Wird ein Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ...
Die im Sanierungserlass des BMF vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des BFH ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen (BFH 28.11.16, GrS 1/15). Nachfolgend lesen Sie einen Auszug aus der Pressemitteilung des BFH vom 7.2.17.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ihr umfangreiches Schreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten aus 2004 überarbeitet. Einige neue Vorgaben beim ...
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein neues Informationsportal für Arbeitgeber zur Sozialversicherung aufgebaut ( www.informationsportal.de ). Das Portal richtet sich vor allem an diejenigen, die ...
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Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden (§ 33 GrStG) – allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % ...