Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 S. 3 ff. EStG ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH (28. 4.16, IV R 20/13) gilt dies zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommensteuerbelastung kommt.
Behandelt ein Einzelunternehmer seinen (auch) privat genutzten Pkw als Betriebsvermögen, dann stellt sich regelmäßig die Frage, nach welcher Methode der Privatanteil ermittelt werden soll. Der Beitrag zeigt anhand ...
Ist die Gemeinde mit der Höhe des festgestellten Gewerbesteuermessbetrags nicht einverstanden, stellt sich die Frage, ob sie gegen den Bescheid generell oder zumindest dann, wenn die Messbetragsfestsetzung ...
Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft beim FA eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten. Dies hat der BFH (9.3.16, I R 66/14) zu einer ertragsteuerlichen Organschaft entschieden.
Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers zu eigenen Wohnzwecken, fällt die Erbschaftsteuerbefreiung rückwirkend weg, wenn der Erbe die Immobilie seinen Kindern innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbfall ...
Nur bei vorausschauender Steuerplanung ist es möglich, die Steuerbelastung zu minimieren. Dies ist insbesondere bei Mandanten wichtig, deren Steuersatz sich im Spitzenbereich bewegt. Der folgende Beitrag zeigt anhand ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung (BFH 4.2.16, III R 14/15). Somit hatte der Vater im Streitfall keinen Anspruch auf Kindergeld.