09.03.2012 · Fachbeitrag ·
Urlaub
Die dreijährige Verjährungsfrist, innerhalb der ein Schwerbehinderter seinen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen kann, beginnt erst mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und nicht schon mit dem Schluss des jeweiligen Urlaubsjahrs. Das liegt daran, dass der Urlaubsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit nicht fällig ist, weil ihn der kranke Arbeitnehmer nicht realisieren kann, so das LAG Niedersachsen (Urteil vom 16.9.2011, Az. 6 Sa 348/11; Abruf-Nr. 114266 ).
08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Hat das Unternehmen seine Option gemäß § 37b EStG bezüglich der Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer ausgeübt, muss es auch die Zuwendungen und Geschenke zwischen 10 und 35 Euro an Nichtarbeitnehmer ...
08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Ein Leser fragt, ob man bei bAV-Verträgen nach § 3 Nr. 63 EStG auch Dritten Leistungen aus der bAV steuerunschädlich zuwenden kann, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind.
08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Urlaub
In einem Arbeitsverhältnis, dessen Ruhen wegen einer befristet bewilligter Erwerbsminderungsrente tariflich angeordnet ist, verfallen die Urlaubsansprüche nicht. Das hat das LAG Hessen entschieden
08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Urlaub
Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahrs. Der Arbeitgeber ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG jedoch berechtigt, den Erholungsurlaub für jeden vollen ...
08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber ist nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Lohnnachzahlung höhere Lohnsteuer zahlen muss, als wenn der Lohn monatlich gezahlt worden wäre. Der Arbeitgeber haftet ...
07.03.2012 · Nachricht · Gesetzesänderungen
Bezüge von Wehrdienstleistenden und Teilnehmern des Freiwilligendienstes sollen ab 2013 besteuert werden. So steht es im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 aus dem BMF, der schon heftig diskutiert und kritisiert wird. Das BMF rechtfertigt das damit, dass die Steuerbefreiungen des § 3 Nummer 5 EStG nach ursprünglicher Zielsetzung nur für verpflichtende Dienste (insbesondere Wehrpflicht) konzipiert sind, denen der Bürger sich nicht entziehen kann. Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der ...
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