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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Hockeytrainer ist sozialversicherungspflichtig

    | Ein Trainer, der eine Sportmannschaft über einen längeren Zeitraum trainiert, ist regelmäßig in die betrieblichen Abläufe des Sportvereins eingegliedert. Daher liegt eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, so das SG Wiesbaden. |

     

    Auch ein überdurchschnittlich hohes Honorar stehe der Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen, wenn der Trainer in betriebliche Abläufe des Vereins eingegliedert und weisungsgebunden sei. Dem Verein obliegt die Gesamtverantwortung für den Spielbetrieb und die letzte Entscheidung, ob vom Trainer gewünschte Maßnahmen umgesetzt werden. Die Betreuung einer Mannschaft über einen längeren Zeitraum erfordere dabei ein arbeitsteiliges Zusammenwirken und Abstimmungen der Mannschafts- und Vereinsverantwortlichen (SG Wiesbaden, Urteil vom 17.05.2019, Az. S 8 R 312/16, Abruf-Nr. 211299).

     

    Wichtig | Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung des Sportvereins und des Trainers ist beim LSG Hessen anhängig (Az. L 8 KR 297/19).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Zum Thema „Wann sind Trainer, Übungsleiter oder Dozenten selbstständig oder abhängig beschäftigt?“ sind in jüngster Vergangenheit zahllose Entscheidungen ergangen. Wolfgang Pfeffer liefert Ihnen im Webinar am 26.11.2019 den „roten Faden“ und zeigt, wie Sie Vertragsverhältnisse so gestalten, dass am Ende möglichst der „Status herauskommt“, den beide Parteien anstreben. Mehr dazu erfahren Sie hier https://www.iww.de/webinar/recht-und-steuern-im-verein
    Quelle: ID 46150933

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