16.03.2026 · Fachbeitrag · Lehrvideo 98
Lohnsteuer versus Werbungskosten: Das gilt steuerlich für die Feierlichkeiten zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers
| Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, z. B. weil er in den Ruhestand tritt, sind große Feierlichkeiten keine Seltenheit. Besonders dann, wenn es sich um eine Führungskraft handelt. Allerdings gilt auch: Wo gefeiert wird, fallen Kosten an. Doch wie sind die Kosten steuerlich einzuordnen? Zu dieser Frage hat der BFH jüngst geurteilt und gegen eindeutige Verwaltungsanweisungen entschieden. Aus diesem Grund betrachtet Lehrvideo 98 die verschiedenen Varianten. Was gilt, wenn der Arbeitgeber die Feierlichkeiten bezahlt und was, wenn der Arbeitnehmer die Kosten trägt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig