01.12.2025 · Fachbeitrag · Lehrvideo 90
Das klassische Steuersparmodell „Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder“
| Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Und zwar nicht nur beim Kind, sondern auch bei den Eltern. Da sogar Beitragsvorauszahlungen steuergestaltend eingesetzt werden können, um den Sonderausgabenabzug zu erhöhen, analysiert Lehrvideo 90 dieses klassische Steuersparmodell für Sie. 15 Minuten, die sich lohnen. |
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