In der Praxis tritt aktuell die Frage auf, ob Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH einen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben. Lesen Sie, was im Einzelfall gilt.
Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurden ausgeweitet. Erfahren Sie nachfolgend, wie die einzelnen Regelungen bis zum 31.10.2020 in der Praxis anzuwenden sind.
Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie ihre Minijobber nicht beschäftigen können und daher unbezahlt freistellen, erstellen einen Null-Beitragsnachweis und übermitteln diesen an die Minijob-Zentrale.
Arbeitet ein Ingenieur als „Subunternehmer“ für ein Architekturbüro als Bauleiter, ist er abhängig beschäftigt, wenn er in die Arbeitsorganisation des Architekturbüros eingegliedert ist. Daran ändert auch der Abschluss eines Rahmenvertrags nichts, der darauf abzielt, eine selbstständige Tätigkeit zu begründen. Das hat das SG Dortmund entschieden.
Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko ...
Die Corona-Krise hat vielen Unternehmen und Selbstständigen
unvorhergesehene Zahlungsprobleme beschert. Um Betroffene finanziell
wenigsten etwas zu entlasten, werden ihnen Sozialversicherungsbeiträge gestundet.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuell arbeiten viele Arbeitnehmer im Home-Office. In der Praxis stellt sich die Frage, bei welchen Tätigkeiten Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie bei Verrichtungen im Home-Office verunfallen. Drei Urteile geben die Richtung vor: