Eine Kosmetikerin, die als Einzelunternehmerin ein eigenes Kosmetikstudio betreibt, wird nicht als abhängig Beschäftigte tätig, wenn sie an von ihr selbst vorgeschlagenen Wochenenden gegen Zahlung eines Honorars in einem Wellnesszentrum als Kosmetikerin und Wellnessmasseurin tätig wird und sie dabei keinen Weisungen des Betreibers des Wellnesszentrums unterliegt. Das entschied das LSG Baden-Württemberg.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für eine Energiepreispauschale für Rentner und einer Ausweitung der Verdienstgrenzen bei den ...
Das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen (Abruf-Nr. 231943 ) enthält verschiedene Verordnungsermächtigungen:
Für den Anspruch auf den Beitragszuschuss nach § 172a SGB VI für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Dies hat das LSG Bayern im Fall einer aufgrund eines sog. Honorararztvertrags tätigen Ärztin entschieden und sich dabei auf die Regelungssystematik in § 257 Abs. 2 SGB V bezogen.
Die Übertragung der Personalhoheit an die Gesellschafterversammlung, in der dem mitarbeitenden Minderheitsgesellschafter und Prokuristen eine Sperrminorität eingeräumt worden ist, reicht nicht aus, um den Prokuristen ...
Ein Smart-Exit- oder Ruhestandsmodell ist für Unternehmen heute unerlässlich. LGP macht Sie in einer Serie damit vertraut. Der erste Beitrag erläutert, welche Motive für ein Ruhestandsmodell sprechen und welche ...
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab wann Arbeitnehmer versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob einmaliger Lohn und variable Lohn- und Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen sind. Das LSG Baden-Württemberg hat sich aktuell mit variablen Entgeltbestandteilen in Form einer konzernerfolgsabhängigen Sonderzahlung befasst. LGP stellt Ihnen die Entscheidung und deren praktische Auswirkung vor.