14.04.2011 · Fachbeitrag ·
ARBEITGEBERLEISTUNGEN
Fehler passieren in der Praxis immer wieder, wenn es um die Gewährung von Fehlgeldentschädigungen oder Mankogeldern geht. Und zwar vor allem dann, wenn in bestimmten Bereichen Mitarbeiter nur ab und an einer Kassentätigkeit oder einem Zähldienst nachgehen. Wir sagen Ihnen nachfolgend, wann beim Arbeitnehmer eine Fehlgeldentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann.