Aufwendungen für die Anmietung einer Garage oder eines Pkw-Stellplatzes am Beschäftigungsort bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten ansetzbar bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähig, wenn die Anmietung notwendig ist. So lautet das Resümee einer Entscheidung des BFH.
Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst dann Arbeitslohn, wenn eine Freigrenze überschritten wird. Der BFH hält die derzeitige 110-Euro-Freigrenze jedenfalls für das Jahr 2007 noch für angemessen.
Die Kosten einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze Arbeitslohn. Die Freigrenze beträgt laut BFH auch im Jahr 2007 noch 110 Euro.
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein können.
Eine doppelte Haushaltsführung wird nach Ansicht des FG Düsseldorf auch dann begründet, wenn ein Arbeitnehmer heiratet, mit seinem Ehegatten außerhalb des Beschäftigungsorts eine neue Wohnung anmietet und die ...
Nach Ansicht des FG Düsseldorf hat ein Arbeitnehmer, der mehrere Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft seiner Konzernmutter entsendet ist, dort seine regelmäßige Arbeitsstätte.
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Vorteile, die ein Arbeitnehmer im Hinblick auf seine Tätigkeit für seinen Arbeitgeber erhält, gehören zum der Lohnsteuer unterliegenden Arbeitslohn auch dann, wenn sie ihm von einem Dritten gewährt und von diesem als Schenkung bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.