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  • · Fachbeitrag · Sachzuwendungen

    Sind Gutscheine für Gutscheinportale als Sachzuwendung begünstigt – ja oder nein?

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München

    Seit dem Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeiten stark eingeschränkt, unter denen Gutscheine als Sachzuwendung durch die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG und die Pauschalierungsmöglichkeit nach § 37b EStG steuerlich begünstigt sind. In der Praxis kommt es immer wieder zum Streit, ob ein Gutschein für Gutscheinportale als Sachzuwendung begünstigt sind. LGP erläutert den Sachstand und stellt Ihnen dazu ein aktuelles Urteil vor.

    Über Portale einlösbare Gutscheine oder Geldkarten

    Für Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich berechtigen, sie gegen andere Gutscheine einzulösen (z. B. Gutscheinportale), gilt: Sie sind z. B. nach der Rz. 24 des BMF-Schreibens vom 15.03.2022 (Az. IV C 5 – S 2334/19/10007 :007, Abruf-Nr. 248211) nur dann als Sachzuwendung anerkannt, wenn durch technische Vorkehrungen und in den zur Verwendung kommenden Vertragsvereinbarungen sichergestellt ist, dass

    • die Einlösung nur gegen andere Gutscheine oder Geldkarten erfolgen kann, die als Sachzuwendung anerkannt werden, und