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  • · Lohnsteuerpauschalierung

    E-Fahrzeuge: Bei Ladevorrichtungen lohnsteuerliche Vorteile nutzen bzw. Lohnsteuer pauschalieren

    Bild: © Arsenii - stock.adobe.com / KI-generiert

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Teil 6 beschäftigt sich mit der Überlassung bzw. Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge bzw. dem Arbeitgeberzuschuss für eine Ladevorrichtung und erläutert, wann statt individueller Versteuerung eine Lohnsteuerpauschalierung infrage kommt. |

    Die Spielregeln zur Förderung von Ladevorrichtungen

    Um im privaten Haushalt ein Elektrofahrzeug überhaupt laden zu können, bedarf es zunächst einer Ladevorrichtung, z. B. einer Wallbox. Möchte bei der Ladevorrichtung der Arbeitgeber unterstützen, hat er drei Möglichkeiten:

     

    • 1. Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer die Ladevorrichtung.