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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität ‒ Teil 2

    (Hybrid-)Elektrofahrzeuge: Lohnsteuerliche Vorteile bei Ladevorrichtungen nutzen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung, wird immer öfter ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug gewählt. Denn die (lohn-)steuerlichen Vergünstigungen gegenüber einem Verbrenner überzeugen. LGP macht Sie in einer Serie mit den steuer- und beitragsrechtlichen Vorteilen vertraut ‒ von der Bemessungsgrundlage für E-Dienstwagen über das begünstigte Stromaufladen und die Stromzuschüsse bis hin zu Ladevorrichtungen. In diesem zweiten Teil dreht sich alles um Ladevorrichtungen und Arbeitgeberzuschüsse zu Ladevorrichtungen. |

    Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung

    Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zum privaten Aufladen beim Arbeitnehmer, ist der Vorteil ebenfalls lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) und beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 SvEV).

     

    Ladevorrichtung

    Der Begriff Ladevorrichtung umfasst die gesamte Ladeinfrastruktur einschl. Zubehör sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Dazu gehören z. B. der Aufbau, die Installation und die Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung und Betrieb sowie die für die Inbetriebnahme notwendigen Vorarbeiten, z. B. das Verlegen eines Starkstromkabels.

          

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