Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2007 | Arbeitslosengeld

    Arbeitslose mit Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz

    Eine schwangere Frau, die nicht arbeiten darf, hat trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das hat das LSG Hessen entschieden. Im Urteilsfall hatte der Arzt aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Die Arbeitsagentur als „Ersatzarbeitgeber“ darf die Arbeitslose in diesem Fall nicht auf das Krankengeld verweisen. Das Schutzinstrument des Beschäftigungsverbots würde ins Leere laufen, wenn die Schwangere sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müsste, um weiter Arbeitslosengeld zu erhalten. (Urteil 20.8.2007; Az: L 9 AL 35/04)(Abruf-Nr. 072717

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 201 | ID 116296

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents