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  • 11.04.2017 · IWW-Abrufnummer 193236

    Oberlandesgericht Nürnberg: Urteil vom 24.02.2017 – 5 U 1687/16

    Die den Steuerberater deswegen treffende Schadensersatzpflicht, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine steuerrechtliche Selbstanzeige zu stellen, umfasst auch die Erstattung der gegen seinen Auftraggeber wegen Steuerhinterziehung verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gibt es nicht.

    Zur Frage des anspruchsmindernden Mitverschuldens des Auftraggebers in einem solchen Fall.


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    RechtsgebieteBGB, AOVorschriften§§ 675, 280 BGB; § 371 AO

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