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  • · Nachricht · Umstellung von Registrierkassen

    Aufschub bei der Umrüstung elektronischer Kassen auf manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE)

    | 15 Bundesländer ‒ mit Ausnahme von Bremen ‒ gewähren einen Aufschub bis zum 31.3.21, wenn die TSE bis zum 30.9.20 nachweislich verbindlich bestellt bzw. in Auftrag gegeben oder der Einbau einer (nachweislich noch nicht verfügbaren) cloudbasierten TSE vorgesehen ist. |

     

    Eigentlich müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.20 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Da eine flächendeckende Implementierung der TSEs nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.20 ein, die nicht verlängert werden soll. Daraufhin haben 15 Bundesländer nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.21 zu verlängern. |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 46760317

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