·Nachricht ·Steuerberaterplattform/beSt
Für die Steuerberaterplattform/das besondere Steuerberaterpostfach ist der neue Personalausweis mit eID erforderlich
| Am 1.1.23 soll die Steuerberaterplattform starten. Damit Steuerberater sich beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) anmelden können, benötigen sie zur einmaligen Identifizierung und Authentifizierung den neuen Personalausweis (nPA) mit eID als Identifizierungs- und Authentifizierungsmedium. |
Um den Ausweis einzulesen, ist ein Lesegerät oder ein Smartphone erforderlich, das die „AusweisApp“ unterstützt. Die BStBK weist Steuerberater darauf hin, rechtzeitig die technischen Voraussetzungen zu überprüfen, insbesondere ob die eID-Funktion des Personalausweises freigeschaltet ist und sie ggf. freischalten zu lassen oder einen neuen elektronischen Personalausweis zu beantragen.
Quelle: ID 48182951