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  • · Nachricht · Rechtsbehelfsfrist

    Anwendbarkeit der Drei-Tages-Fiktion, wenn planmäßig keine Postzustellung erfolgt

    | Die gesetzliche Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (Drei-Tages-Fiktion) ist auch anwendbar, wenn planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (hier: Samstag und Sonntag) keine Postzustellung stattfindet (FG Münster 11.5.23, 8 K 520/22 E). |

     

    Streitig war das Anlaufen der Klagefrist. Der Prozessbevollmächtigte hatte darauf verwiesen, dass der Postzusteller samstags keine Post zustelle, was den Zugangszeitpunkt verzögere. Das FG ging von Verfristung aus. Es setzte das Datum der Einspruchsentscheidung mit dem Datum der behördeninternen Aufgabe zur Post gleich und stützte sich im Weiteren auf Analysen zur Zustellungsquote des Dienstleisters. Da das FG Münster zu einem anderen Ergebnis als das FG Berlin-Brandenburg (24.8.22, 7 K 7045/20) kam, ließ es die Revision zu.

    Quelle: ID 49547549

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