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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht

    | Das Bundeskabinett hat am 20.1.21 den vom BMJ und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht beschlossen, mit dem die GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften ausgestaltet und das Personengesellschaftsrecht insgesamt modernisiert werden soll. |

     

    Der Regierungsentwurf enthält folgende Kernpunkte:

     

    • Die Rechtsfähigkeit der GbR wird in allen Regelungen BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet.

     

    • Die GbR kann sich künftig in ein öffentliches und rechtssicheres Gesellschaftsregister eintragen lassen. Erforderlich ist die Eintragung aber nur, wenn die Gesellschaft ihrerseits ein registriertes Recht, wie etwa ein Grundstück, erwerben will.

     

    • Freiberufler können sich künftig auch als Personenhandelsgesellschaft, beispielsweise als GmbH & Co. KG zusammenschließen. Dies ermöglicht es, ihre Haftung auch für andere Verbindlichkeiten als aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung zu beschränken (z. B. Verbindlichkeiten aus Miet- oder Arbeitsverträgen).

     

    • Für Personenhandelsgesellschaften wird zudem ein im Gesetz festgeschriebenes Beschlussmängelrecht eingeführt. Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse sind dann nicht mehr automatisch nichtig, sondern sind mit einer befristeten Klage anfechtbar.

     

    Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

    Quelle: ID 47089415

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