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  • · Nachricht · Geldwäschegesetz

    Registrierungspflicht für alle Steuerberater und Steuerbevollmächtigte im elektronischen Meldeportal „goAML“

    | Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen sich bis zum 1.1.24 im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Die Registrierung ist unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Rechtsgrundlage der Verpflichtung ist § 45 Abs. 1 S. 2 GwG. |

     

    Die Registrierungspflicht für Steuerberater im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) ist Teil der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie und soll dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht in Deutschland ist das Geldwäschegesetz (GwG). Zum Personenkreis der Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG gehören neben Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten auch Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Lohnsteuerhilfevereine.

     

    Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fachinformationen sind über die Webseiten der Zollverwaltung abrufbar.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Handbuch goAML Web Portal (FIU)
    Quelle: ID 49601107

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