· Nachricht · Geldwäschebekämpfung
Zwei-Faktor-Authentifizierung in goAML Web
| Ab dem 1. September 2025 wird für das Meldeportal der Financial Intelligence Unit (goAML Web) eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingeführt. Dort Registrierte müssen sich mit einem zusätzlichen Verifizierungscode anmelden, um den Schutz vor Missbrauch zu erhöhen. Die FIU wird vorab einen Code an die im Portal hinterlegten E-Mail-Adressen senden. Es wird empfohlen zu prüfen, ob die hinterlegte E-Mail-Adresse (noch) aktuell ist. |
Das goAML Web Portal ist ein zentrales Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) in Deutschland, das für die Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen genutzt wird. Ab Anfang 2024 sind bestimmte Berufsgruppen (darunter Anwälte und Steuerberater) verpflichtet, sich in diesem Portal zu registrieren, um Verdachtsmeldungen abzugeben.
Die FIU plant, vor der Umstellung auf die Zwei-Faktoren-Authentifzierung E-Mails mit einem Verifizierungscode an die im Portal registrierten E-Mail-Adressen der Verpflichteten zu senden. Daher ist es wichtig, dass die hinterlegten E-Mail-Adressen im Portal stets aktuell gehalten werden.
Weiterführender Hinweis:
- Anleitung für die Zwei-Faktor-Authentifizierung in goAML Web