· Nachricht · Geldwäscheaufsicht
DStV fordert praxisnahe Risikobewertung für Kanzleien
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fordert die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA auf, ihre Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Risikoeinstufung von Kanzleien grundlegend zu überarbeiten. In einer ergänzenden Stellungnahme verlangt er eine belastbare Folgenabschätzung, weniger Bürokratie und ein zweites Konsultationsverfahren. Die vorgesehenen Anforderungen sollen sich stärker am tatsächlichen Risiko und an der Kanzleipraxis orientieren
Der Verband bezweifelt, dass die bisherige Kosten-Nutzen-Analyse eine tragfähige Entscheidungsgrundlage bietet. Insbesondere fehlten konkrete Angaben dazu, welchen zusätzlichen Aufwand Umfang und Häufigkeit der Bewertungen verursachen und welchen Nutzen die einzelnen Bewertungsmerkmale für die Geldwäschebekämpfung erwarten lassen. Kanzleien sollten keine unnötigen Daten erheben und dokumentieren müssen.
Auch die statistischen Annahmen zur Struktur der Steuerberatungsbranche stellt der DStV infrage. Die Einschätzung der AMLA, 81 % der Kanzleien hätten weniger als fünf Vollzeitmitarbeitende, entspreche nach Auffassung des Verbands kaum den tatsächlichen Verhältnissen. Die darauf beruhenden Schwellenwerte für vereinfachte Verfahren seien zu niedrig. Statt neuer Sonderdefinitionen sollten bestehende europäische Unternehmenskategorien herangezogen werden.
Zudem fordert der DStV, die noch ausstehenden AMLA-Leitlinien gemeinsam mit den Regulierungsstandards offenzulegen. Erst dann lasse sich die Gesamtbelastung zuverlässig beurteilen. Eine verbindliche Evaluierungsklausel soll sicherstellen, dass die Standards regelmäßig an Praxiserfahrungen und technische Entwicklungen angepasst werden.
Weiterführender Hinweis
- DStV an Anti-Geldwäsche-Agentur: „Reflect, Relaunch & Restart“ (DStV 8.10.26)