· Nachricht · E-Rechnungspflicht
Das Bayerische Landesamt für Steuern zur Einführung der E-Rechnung ab 1.1.25
| Das Schreiben des BMF liegt immer noch im Entwurf (13.6.24) vor, da veröffentlicht das BayLfSt schon eine Internetseite, die auf alle unmittelbaren Fragen zur Einführung der E-Rechnung eingeht. |
Weiterführende Hinweise
- Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.25 (Webseite des BayLfSt)
- ENTWURF: Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (zum Download von der Webseite des BMF)
Quelle: ID 50129646