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  • · Nachricht · DSGVO versus FGO

    Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräumen nach DSGVO?

    | Die Einsicht in Papierakten in den Räumen der Kanzlei ist nicht möglich, sondern nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten. Aus Art. 15 DSGVO ergibt sich nichts anderes (FG Baden-Württemberg 17.12.19, 2 K 770/17, Beschluss). |

     

    Der Prozessbevollmächtigte wollte, dass man ihm die Akten im Original oder in Kopie in die Kanzlei schickt. Er berief sich hierfür u. a. auf Art. 15 DSGVO. Das FG stützte sich auf § 78 Abs. 2 und 3 FGO, die die Form und den Ort der Akteneinsicht regeln. Einen Anspruch auf Übersendung von Kopien aus der DSGVO sahen die Richter nicht.

    Quelle: ID 46637733

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