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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

    | Das Bundesministerium der Justiz hat Ende Februar 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht, mit dem das bislang papiergebundene Beurkundungsverfahren digitalisiert werden soll. |

     

    Zu den wesentlichen Inhalten gehören:

     

    • Die Ausweitung der Möglichkeiten zur originären Errichtung elektronischer Dokumente im Beurkundungsverfahren, um Synergien mit der Umstellung auf elektronische Prozesse in Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu schaffen.
    • Die Bundesnotarkammer soll sicherstellen, dass die zur Gesetzesumsetzung erforderliche IT-Softwareausstattung den deutschen Notaren flächendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verfügung steht.
    • Durch die Ausweitung elektronischer Beurkundungen wird der Beitrag des Elektronischen Urkundenarchivs zur Digitalisierung von Justiz (E-Justice) und Verwaltung (E-Government) vertieft.
    • Der Prozess des ersetzenden Scannens von papierförmig errichteten Urkunden und die Notwendigkeit eines mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen Übereinstimmungsvermerks entfällt bei elektronischen Niederschriften und einfachen elektronischen Zeugnissen.

     

    Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

    Quelle: ID 49936481

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