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  • · Nachricht · Corona-Pandemie

    Ausweitung der gesetzlichen Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020

    | Die Bundessteuerberaterkammer ersucht das BMF um eine Verlängerung der Abgabefrist für Jahressteuererklärungen 2020 für steuerlich Beratene bis zum 31.8.22 (bisher 31.5.22) und das BMJ um einen Verzicht der Sanktionierung für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022. |

     

    Die Kammer begründete dies mit der Zusatzbelastung der Kanzleien durch die Beantragung zu Überbrückungs- und Neustarthilfen, die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen und die Feststellungserklärungen für die novellierte Grundsteuer.

    Quelle: ID 47763035

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