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  • · Nachricht · Corona-Novemberhilfe/-Überbrückungshilfe II

    Das Antragsportal für die Novemberhilfe und die Überbrückungshilfe II ist da

    | Das Portal von BMW, BMF und BMI ist freigeschaltet. Betroffene können sich auf der Seite über die Überbrückungshilfe II und die Corona-Novemberhilfe informieren und Anträge einreichen. Hinzuweisen ist vor allem auf den Umstand, dass die Antragstellung anders als bei den Überbrückungshilfen nicht in jedem Fall durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen muss. |

     

    Das Portal ist über die Adresse www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erreichbar.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 47013743

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