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  • · Nachricht · Berufsrecht

    Hinweise der WPK zur Bekämpfung der Geldwäsche

    | In einer Reihe von Meldungen auf der Webseite der WPK geht die Kammer auf die Pflichten von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern ein, die sie im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen. |

     

    Es sind dies im Einzelnen:

     

    • Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse durch WP/vBP für die eigene Praxis (mit Anleitung und Musterformulierung) (Link)
    • Mitwirkungspflichten von WP/vBP nach dem Geldwäschegesetz (Link)
    • Registrierung von WP/vBP im Portal goAML der FIU (Link)
    Quelle: ID 47739512

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