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  • · Nachricht · Akteneinsicht im FG-Verfahren

    Akteneinsicht in den Kanzleiräumen wegen Pandemielage?

    | Hat das FG bei seiner Entscheidung die für und die gegen eine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen sprechenden Gründe hinreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen, kann sich die Versagung der Akteneinsicht in den Kanzleiräumen auch unter Berücksichtigung der besonderen Pandemielage als ermessensfehlerfrei erweisen (BFH 22.10.21, IX B 38/21). |

     

    Die Neufassung des § 78 Abs. 3 S. 1 FGO schließt nicht jedwede Akteneinsicht außerhalb von Diensträumen aus. Vielmehr bleibt die Übersendung von Akten in die Geschäftsräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme in eng begrenzten Ausnahmefällen nach wie vor möglich. Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind aber keine Diensträume i. S. d. § 78 Abs. 3 FGO.

    Quelle: ID 47846684

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