Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Abgabenordnung

    BMF ändert das Einführungsschreiben zur DSGVO

    | Das BMF hat sein Einführungsschreiben zur DSGVO vom 13.1.20 geändert (BMF 17.6.21, IV A 3 - S 0130/19/10017 :004). |

     

    Zu den Änderungen gehören u. a. folgende:

     

    • Es wird klargestellt, dass der Insolvenzverwalter hinsichtlich der Steuerdaten des Insolvenzschuldners nicht „betroffene Person“ i. S. d. Art. 4 Nr. 1, Art. 15 Abs. 1 DSGVO ist, weil der Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners aus Art. 15 DSGVO nicht gemäß § 80 Abs. 1 InsO in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters übergeht.

     

    • Ferner ist der Finanzrechtsweg ebenso für Auskunfts- und Informationszugangsansprüche gegeben, deren Umfang nach § 32e AO begrenzt wird. Es ist insoweit aber zu beachten, dass diese mit dem Jahressteuergesetz 2020 (BGBl I 20, 3096, www.bundesfinanzministerium.de, Seite 2) geänderte Rechtswegzuweisung keine Auswirkung auf am 29.12.20 bereits anhängige Verfahren hat, da die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs nicht durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände berührt wird (§ 17 Abs. 1 S. 1 GVG).

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47481094

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents