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  • 09.01.2020 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung

    Probleme mit dem Fax-Gerät – beA benutzen, obwohl nur eine passive Nutzungspflicht besteht

    Ein Rechtsanwalt muss, wenn das gerichtliche Faxgerät nicht erreichbar ist, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) benutzen, wenn Fristen gewahrt werden müssen (LG Krefeld 10.9.19, 2 S 14/19, OLG Dresden 29.7.19, 4 U 879/19).