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  • 09.01.2020 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung

    Probleme mit dem Fax-Gerät – beA benutzen, obwohl nur eine passive Nutzungspflicht besteht

    | Ein Rechtsanwalt muss, wenn das gerichtliche Faxgerät nicht erreichbar ist, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) benutzen, wenn Fristen gewahrt werden müssen (LG Krefeld 10.9.19, 2 S 14/19, OLG Dresden 29.7.19, 4 U 879/19). |

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