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  • 17.08.2016 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden

    | Ein Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde bewirkt nur dann nach § 171 Abs. 10 S. 1 AO eine Ablaufhemmung, wenn er vor Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen wurde (BFH 20.4.16, XI R 6/14, Abruf-Nr. 187706 ). |

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