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  • 17.06.2015 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Schadenersatzzahlung als Betriebseinnahme einer GmbH

    Leistet ein Steuerberater Schadenersatz an die Mandantin, weil diese infolge einer fehlerhaften Beratung Bußgelder zahlen musste, ist diese Zahlung bei der GmbH als Betriebseinnahme zu erfassen (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ).