· Fachbeitrag · KI und Steuerrecht
Inwieweit ist die automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen rechtlich zulässig?
von Prof. Dr. jur. Christof Schmidt, Ludwigsburg
| Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schreitet voran, wobei die Finanzverwaltung eine Vorreiterrolle einnimmt. Mit der Pressemitteilung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung vom 22.4.25 zum erstmaligen Einsatz eines KI-Moduls in der Steuerveranlagung wurde eine neue Stufe erreicht. Die automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen verspricht Effizienzgewinne, wirft jedoch zugleich Fragen nach der demokratischen Legitimation staatlichen Handelns auf, wenn menschliche Amtswalter nicht mehr unmittelbar beteiligt sind. Dieser Beitrag befasst sich daher mit der Zulässigkeit des Einsatzes von KI in der Finanzverwaltung, insbesondere bei vollständig automationsgestützten Steuerfestsetzungen. |
Welche KI ist eigentlich gemeint?
Eine KI-gestützte Steuerveranlagung bietet erhebliche Potenziale: Sie steigert Effizienz und Geschwindigkeit, entlastet die Mitarbeitenden, erhöht die Bearbeitungsqualität und verbessert den Service für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig wird die digitale Souveränität der Verwaltung gestärkt und die Grundlage für eine zukunftsfähige, skalierbare und verantwortungsvolle Nutzung von KI in der Steuerverwaltung geschaffen.
Es ist festzuhalten, dass die Frage, was unter KI zu verstehen ist, stets zweckbezogen beantwortet werden sollte, um eine sachliche und wissenschaftliche Debatte zu ermöglichen. Da eine rein technische Abgrenzung schwierig sein kann, erscheint es für den vorliegenden Beitrag zweckmäßiger, KI nach ihren Fähigkeiten zu unterscheiden. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil ausschließlich der konkrete Einsatzbereich der Steuerveranlagung untersucht wird, bei dem die zugrunde liegende Technologie zumeist nachrangig ist. Für die weitere Untersuchung werden daher vier Definitionen herangezogen:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 15,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig