· Nachricht · KI in der Steuerkanzlei
Berufsrechtliche Orientierungshilfe für den Einsatz von KI in Steuerkanzleien
Die Handreichung erläutert, unter welchen Voraussetzungen Steuerkanzleien KI rechtskonform einsetzen können. KI ist nicht generell verboten; entscheidend sind jedoch der konkrete Anwendungsfall, die verwendete Produktvariante, die Datenarten, die Vertrags- und Sicherheitsarchitektur sowie eine wirksame menschliche Kontrolle. Identifizierbare Mandatsdaten sollen nicht in private oder ungeprüfte KI-Accounts gelangen; auch pseudonymisierte Daten bleiben regelmäßig geschützt.
Zentrale Prüfungsmaßstäbe sind Berufsrecht, insbesondere § 62a StBerG, der strafrechtliche Geheimnisschutz nach § 203 StGB, DSGVO/BDSG sowie der EU AI Act. Erforderlich sind unter anderem sorgfältige Anbieter- und Subunternehmerprüfung, Geheimhaltungsvereinbarungen, Datenminimierung, ausgeschlossene Trainingsnutzung, begrenzte Speicherfristen und Drittlandprüfung. Eine Mandanteneinwilligung kann bei unmittelbar einzelmandatsbezogenen Dienstleistungen nötig sein, ersetzt aber nicht die übrigen Rechtsgrundlagen.
Der AI Act verlangt vor allem risikobasierte KI-Kompetenz, Governance und teils Transparenz. Für die Praxis empfiehlt das Dokument Positivlisten zugelassener Tools, ein KI-Register, klare Datenklassen, technische Schutzmaßnahmen, dokumentierte Freigaben, Schulungen und regelmäßige Neubewertungen. Die fachliche Verantwortung und Haftung verbleiben stets beim Berufsträger.
Weiterführender Hinweis
- Orientierungshilfe – KI in der Steuerberatung: Berufsrecht, Strafrecht, Datenschutz und EU AI Act (Stand Juli 2026)