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  • · Fachbeitrag · Kanzlei-Homepage

    Barrierefreiheit ohne Panik ‒ was Ihre Kanzlei jetzt wirklich braucht!

    von Yvonne Homann, Isernhagen/Hannover, www.nova-and-bow.com

    | Digitale Barrierefreiheit ist derzeit eines der meistdiskutierten Themen für Unternehmen und Kanzleien ‒ nicht zuletzt, weil im Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten ist. Doch zwischen Panikmache, teuren Angeboten und rechtlichen Unsicherheiten fällt es schwer, den Überblick zu behalten: Wer ist wirklich betroffen? Was verlangt das Gesetz konkret? Und wie können Sie als Kanzlei sinnvoll und effizient vorgehen, ohne unnötig Zeit und Geld zu investieren? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das Thema Barrierefreiheit strategisch und gelassen angehen. |

    Das Geschäft mit der Angst

    Seit Juni 2025 gilt das BFSG, das auf Grundlage der EU-Richtlinie 2019/882 umgesetzt wird. Und in vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit: Bin ich betroffen? Muss ich handeln? Was ist sinnvoll ‒ und was nicht? Agenturen werben mit „rechtssicheren“ Komplettpaketen oder bieten kostspielige Audits an. Und der Begriff „Abmahnwelle“ macht bereits die Runde, bevor es überhaupt eine gefestigte Rechtsprechung gibt. Die Folge: Es entsteht ein Markt der Angst. Ein Markt, auf dem Unsicherheit in Dienstleistungen umgemünzt wird ‒ oft teuer, selten zielführend. Gerade jetzt lohnt es sich, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu prüfen:

     

    • Was verlangt das Gesetz tatsächlich?