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  • · Fachbeitrag · Interview

    „Keine rechtlichen Schritte gegen Amazon geplant“

    | „Alles in Ordnung mit Amazon“, sagt die Bundessteuerberaterkammer. Der steuerliche Kooperationspartner von Amazon habe eine Meldung nach § 3a StBerG abgegeben und darf deutsche Onlinehändler beraten. Weitere Details erklärt die Kammer im Interview mit KP. |

     

    Frage: „Bietet Amazon Steuerberatung im eigentlichen Sinne an?“

     

    Antwort: Mit der Erstellung der Umsatzsteuererklärung bietet Amazon Hilfeleistung in Steuersachen und somit auch Steuerberatung an. Auf der eigenen Internetseite, unter „FAQ“, stellt das Unternehmen aber klar, dass es die Umsatzsteuererklärung nicht selbst erstellt, sondern die Firma Avalara mit Sitz in England. Nach Auskunft von Amazon besteht so nur ein Auftragsverhältnis mit Avalara. Amazon tritt als Vermittler auf. Avalara hat bei der zuständigen Steuerberaterkammer Niedersachsen nach § 3a StBerG eine Meldung abgegeben und wurde so in das Verzeichnis der befugten ausländischen Dienstleister eingetragen. Zugang zu dem Verzeichnis findet sich unter www.bstbk.de . Avalara ist daher zur Hilfeleistung bei Steuersachen in Deutschland befugt. Derzeit sind auch keine rechtlichen Schritte gegen Amazon geplant.

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