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RABE: Digitales Belegmanagement startet in drei Länder-Steuerverwaltungen
| Mit dem neuen RABE-Verfahren („Referenzierung auf Belege“) wird das Einreichen und Prüfen steuerlicher Belege in ELSTER und DATEV digital, komfortabel und effizienter. Nach erfolgreichen Pilotphasen setzen immer mehr Finanzämter die Lösung inzwischen flächendeckend ein. |
Die Steuerverwaltungen in Berlin, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie sukzessive deutschlandweit nutzen ab sofort das RABE-Verfahren zur Einkommensteuererklärung, das im KONSENS-Programmierverbund entwickelt wurde. Damit können Steuerpflichtige Belege wie Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen oder Nachweise direkt beim Ausfüllen der digitalen Steuererklärung hochladen und per „Referenzierung“ den passenden Eingabefeldern zuordnen. Für die Finanzämter lässt sich der Beleg elektronisch abrufen, sobald er für die Bearbeitung benötigt wird. Das reduziert postalisches Nachreichen und Rückfragen, beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Transparenz für alle Beteiligten.
RABE ergänzt die bisherigen elektronischen und Papieroptionen und markiert einen Paradigmenwechsel: Belege müssen nicht mehr klassisch nachgereicht, sondern können von Anfang an medienbruchfrei bereitgestellt werden. Der Abruf durch das Finanzamt wird digital dokumentiert. Steuerpflichtige und Steuerberater erhalten stets eine Abrufbenachrichtigung. Technisch gilt: Maximal 10 MB pro Beleg, maximal 100 Seiten und bis zu 20 Belege je Eingabefeld. Der tatsächliche Abruf des Belegs spielt für die spätere Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheids (z. B. nach § 173 AO, § 129 AO) eine neue Rolle. Nur abgerufene Dokumente gelten als „finanzamtbekannt“, was für die rechtliche Behandlung entscheidend werden kann.
PRAXISTIPP | Für Steuerberater bringt RABE erhebliche Effizienzvorteile: Weniger Rückfragen und schnelleres Bescheidverfahren sparen Zeit und Kosten. Der Paradigmenwechsel erfordert aber auch Umstellungen beim digitalen Kanzleimanagement, insbesondere bei der Daten- und Belegqualität sowie in der Prozessdokumentation. Steuerberater sollten Mandanten aktiv zum digitalen Upload und zur korrekten Zuordnung der Belege anleiten und ihre internen Abläufe auf die digitale Bereitstellung ausrichten. Je besser die Datenqualität und die Belegstruktur, desto effektiver kann die Kanzlei die Vorteile des RABE-Verfahrens im Sinne von Mandant und Finanzamt nutzen. |