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  • · Fachbeitrag · Cyber-Versicherung

    Schutz vor den Folgen von Cyber-Kriminalität

    von Frank Geuer, Essen

    | Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden. Daher könnte fälschlicherweise der Eindruck aufkommen, dass sich die Cyber-Attacken nur auf große Unternehmen konzentrieren. Jedoch sind auch kleine und mittelständische Firmen beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die zunehmende Cyber-Kriminalität und die rasant steigende Anzahl von Cyber-Attacken erfordern einen zusätzlichen Schutz vor den negativen wirtschaftlichen Folgen eines Cyber-Angriffs. Einen solchen Versicherungsschutz bietet eine Cyber-Versicherung. |

    Grundlegendes zur Cyber-Versicherung

    Bei der Cyber-Versicherung handelt es sich um eine sehr junge Versicherungssparte, welche als fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyber-Kriminalität absichert. Am deutschen Versicherungsmarkt sind Cyber-Versicherungen für Unternehmen seit gut zehn Jahren präsent, zunächst für Industrie-Risiken und auf Basis anglo-amerikanischer Deckungskonzepte. Spätestens jedoch mit den Cyber-Attacken auf den Deutschen Bundestag und militärische Einrichtungen im Jahr 2015 ist das Risikobewusstsein deutlich gestiegen. Mittlerweile bietet nahezu jeder der am deutschen Versicherungsmarkt tätigen Versicherer eine Cyber-Versicherung an. Hatte eine Cyber-Versicherung bisher den Stellenwert eines Nischenprodukts, wird diese durch die stetig steigende Zahl der Cyber-Angriffe mittelfristig auf einer Stufe mit Feuer-, Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherungen einzuordnen sein und somit eine Standardabsicherung für Unternehmen werden. Zur Einordnung: Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Spielarten der Cyber-Kriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

    Wofür leistet eine Cyber-Versicherung?

    Versichert sind ‒ je nach Umfang des Vertrags ‒ die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche (Drittschäden), die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die im Betrieb gespeichert waren. Die Haftpflicht deckt u. a. Schäden für die Folgen aufgrund von Verstößen gegen die Cyber-Sicherheit, den Datenschutz sowie gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen.

        

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