Nachricht ·Bundessteuerberaterkammer
Einführung einer Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle?
| Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) lehnt die aktuell diskutierten Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle ab. Sie gehe mit einem erheblichen Bürokratieaufwand einher und behindere das grundsätzliche Recht auf Steuergestaltung. |
Im Zuge der internationalen Aktivitäten beim Kampf gegen Steuervermeidung erfreuen sich Pläne zur Einführung von Anzeigepflichten in Deutschland aktuell großer Beliebtheit. Nachdem sich die Länderfinanzminister auf ihre gesetzliche Verankerung geeinigt hatten, soll bis Ende März 2017 ein entsprechender Vorschlag ausgearbeitet werden. Ziel ist es, legale, jedoch unerwünschte Gestaltungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um diesen effektiv entgegenwirken zu können. Die BStBK sieht dieses Vorhaben kritisch. Sie lehnt eine Anzeigepflicht ab, die als Nebenziel die Abschreckung von Steuergestaltungen bezweckt. Dafür bestünde keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Denn auch das BVerfG stelle es jedem Steuerpflichtigen frei, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst wenig Steuern zahlen muss.