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  • · Fachbeitrag · Auskunftsrechte

    „Asymmetrie zwischen Mitwirkungspflichten und Auskunftsrechten ist nicht zu rechtfertigen“

    | Die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Steuerberater wurden in den letzten Jahren stetig erhöht. Deshalb fordern Experten umgekehrt eine Erweiterung der Auskunfts- und Informationsrechte der Steuerpflichtigen. Sowohl eine Umsatzsteuer-Anrufungsauskunft als auch die EU DSGVO könnten einiges in Bewegung bringen. Prof. Dr. Roman Seer, Lehrstuhlinhaber für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandsvorsitzender der Berliner Steuergespräche e. V., findet, dass dies längst überfällig ist. Mit ihm sprach KP-Autorin Alexandra Buba. |

     

    Redaktion: „Herr Prof. Dr. Seer, wie kommt das gefühlte Ungleichgewicht von Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen auf der einen und Auskunftsrechten auf der anderen Seite zustande?“

     

    Prof. Dr. Roman Seer: Im Unterschied zum allgemeinen Verwaltungsrecht kennt die AO kein Recht auf Akteneinsicht. Dafür führt die Steuerverwaltung stets zwei Argumente ins Feld, die ich für wenig schlagkräftig halte. Zunächst spricht sie davon, dass die Behörden schlichtweg überfordert seien, die entsprechenden Rechte einzuräumen und Akteneinsicht zu gewähren. Das zweite Argument klingt zwar erst einmal beeindruckender, ist aber bei näherer Betrachtung auch nicht stichhaltig. Es betrifft den Schutz des Steuergeheimnisses. Doch hier muss man fragen: wessen Steuergeheimnis denn ‒ das des Steuerpflichtigen, der Auskunft begehrt? Das aber kann es wohl kaum sein, denn er ist ja gerade selbst der Geheimnisträger.

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