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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Der arbeitsrechtliche Rahmen für die Anordnung von Homeoffice

    von RAin Ina Jähne, Hannover, www.jaehne-guenther.de

    | Das Homeoffice wird bleiben, nicht nur, weil ein Abflauen der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen ist, sondern weil es sich insgesamt bewährt hat. Auch wenn ‒ oder gerade, weil ‒ aus dem angekündigten „Homeoffice-Gesetz“ in dieser Legislaturperiode nichts geworden ist, tun Arbeitgeber nun gut daran, das Homeoffice von vornherein rechtlich sauber auszugestalten. Der folgende Beitrag soll aufzeigen, welche arbeitsrechtlichen Aspekte für die Entsendung von Mitarbeitern ins Homeoffice relevant sind. |

    Was wurde eigentlich aus dem Gesetzentwurf?

    Nachdem er monatelang angekündigt war, legte Hubertus Heil Anfang Oktober seinen Entwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ vor, laut dem es einen Rechtsanspruch auf Mobile-Arbeit, faktisch also in den meisten Fällen Homeoffice, für 24 Tage im Jahr geben sollte, soweit die Tätigkeit sich hierfür eignete und keine betrieblichen Interessen dagegen sprachen. Das Kanzleramt hat den Vorschlag inzwischen abgeräumt, weil im Koalitionsvertrag ein Rechtsanspruch auf Homeoffice nicht vereinbart worden war.

     

    Klar ist damit, dass es in dieser Legislaturperiode einen solchen Anspruch damit nicht geben wird. Dies ändert aber nichts an den tatsächlichen Umständen, nach denen die Zahl der im Homeoffice beschäftigten Arbeitnehmer spätestens seit dem zweiten Quartal dieses Jahres, schon aufgrund der Corona-Pandemie drastisch zugenommen hat. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend weiter verstärken wird, auch weil viele Arbeitgeber gezwungen waren die Erfahrung zu machen, dass gegen ihre Erwartung die Arbeit im Homeoffice jedenfalls nicht zu absteigender Produktivität zu führen scheint.

         

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