17.05.2016 · Fachbeitrag · Abgabe der Steuererklärung
Trotz befürchtetem Datenausspähen keine Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform
Das FG Baden-Württemberg hat (23.3.16, 7 K 3192/15, Abruf-Nr. 185721 ) entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben müssen, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet hegen.
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