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  • · Nachricht · Steuerberaterhaftung

    „Konsolidierte Schadensberechnung“ beim Vorwurf steuerlicher Falschberatung

    von RA FAStR Dr. Gottfried Wacker, Münster

    | Wann, in welcher Höhe und bei wem liegt eigentlich ein Schaden vor, wenn eine GmbH, deren Hauptanteilseigner sowie dessen Ehefrau steuerlich beraten werden und (z. B.) nur der Hauptanteilseigner eine (vermeintlich schädigende) steuerliche Falschberatung moniert? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das LG Hagen (22.4.20, 3 O 49/18) zu beschäftigen und den zugrunde liegenden Rechtsstreit zu entscheiden. |

     

    Sachverhalt

    Kläger war der E als Hauptanteilseigner der E-GmbH, neben dem noch die Ehefrau sowie die E-GmbH selbst von Steuerberater S beraten wurde. Wegen der steuerlichen Beratung des S wurde von der E-GmbH die Ausschüttung für das Jahr 2014 brutto (also ohne Abzug der Abgeltungsteuer) dem E ausgezahlt. In der gemeinsamen Steuererklärung der Eheleute für das Jahr 2014 gab S diese Summe als vollständig der tariflichen Einkommensteuer unterliegenden Kapitalertrag an.

     

    Das FA veranlagte die Eheleute entsprechend dieser Erklärung und unterwarf die Bruttoausschüttung in voller Höhe der tariflichen Einkommensteuer. Insgesamt wurde eine Steuerlast von 83.807,13 EUR festgesetzt. Dieser Bescheid wurde von Steuerberater S geprüft und dem Kläger gegenüber mit Schreiben vom 20.10.16 als zutreffend angegeben.

     

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