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  • · Fachbeitrag · Prävention oder Haftungsbegrenzung

    Schadenersatz aufgrund von Beratungsfehlern vermeiden

    von RA Hans-Günther Gilgan, Münster

    | Die Haftung von Steuerberatern aufgrund von Beratungsfehlern hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher hat die BStBK ihren Verlautbarungen und Hinweisen die „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei“ hinzugefügt. Sie werden im „Berufsrechtlichen Handbuch“ unter I.5 (Verlautbarungen und Hinweise für die Berufspraxis) veröffentlicht. KP gibt einen Überblick über die Hinweise, mit denen sich Haftungsrisiken vermeiden bzw. begrenzen lassen. |

    Die fünf häufigsten Fehlerquellen

    Nach Informationen aus dem Kreise der Berufs-Haftpflichtversicherer beruhen die Schadenersatzansprüche im Wesentlichen auf den folgenden fünf Fehlerquellen: Belehrung, Fristversäumnis, Rechtsirrtum, Sachverhaltsaufklärung und Übersehen/Vergessen. Maßnahmen zur Haftungsvermeidung sollten sich also an diesen Fehlerquellen orientieren. Grundsätzlich kann der Steuerberater Schadenersatzansprüchen durch Haftungsvermeidung (Prävention) oder Haftungsbegrenzung begegnen.

    Haftungsvermeidung

    Die Haftung gar nicht erst eintreten zu lassen, lässt sich im Wesentlichen durch die folgenden Maßnahmen erreichen.

         

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