· Fachbeitrag · Pflichtverletzung
Kein Schadenersatz für die bloße Nichterstellung von Steuererklärungen
OStA a. D. Raimund Weyand, St. Ingbert
| Erstellt der Steuerberater keine Erklärungen, führt dies nicht per se zu einer Schadenersatzpflicht (LG Münster 5.2.25, 110 O 44/23). |
Sachverhalt
Der frühere Mandant verlangt von seinem Steuerberater Schadenersatz, weil dieser für mehrere Jahre keine Erklärungen erstellt hatte. Die vom FA erlassenen (überhöhten) Schätzungsbescheide wurden bestandskräftig. Das LG wies die Klage ab.
Entscheidungsgründe
Den Steuerberater trifft die Pflicht, seinen Mandanten sorgfältig und fachkundig zu beraten und zu betreuen. Hierzu muss er auch alle Schritte rechtzeitig vorbereiten, die für ein fristgebundenes Handeln erforderlich sind. Der Berufsangehörige schließt mit seinem Klienten aber einen Dienstvertrag, schuldet also gerade keinen (werkvertraglichen) Erfolg (so bereits BGH 17.10.91, IX ZR 255/90).
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