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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Deckung von Schäden aus wirtschaftlicherTätigkeit durch Berufshaftpflichtversicherung

    von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer

    Das OLG München (25.1.19, 25 U 623/18) hat entschieden, dass Schäden aus Tätigkeiten von Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern, die ihren Schwerpunkt im wirtschaftlich-technischen Bereich haben, nicht von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind, selbst wenn untergeordnete rechtsberatende Leistungen erbracht wurden.

     

    Sachverhalt

    Rechtsanwalt X war als Treuhänder für die SAM AG tätig. Im Zuge dieser Tätigkeit wurden Lebensversicherungen angekauft. Dabei schloss X mit der Klägerin, einer Inhaberin einer Lebensversicherung, einen Treuhandvertrag im Zuge dessen er die Abwicklung der Lebensversicherung und (im Namen der Klägerin) den Abschluss eines Kaufvertrags mit der SAM sowie die Auskehrung des Rückkaufwerts an die SAM übernahm. Die SAM verpflichtete sich gegenüber der Klägerin, nach 72 Monaten einen über den Rückkaufwert liegenden Betrag auszuzahlen.

     

    Wegen Verstoßes gegen bankrechtliche Bestimmungen wurde dieses Geschäftsmodell jedoch untersagt, woraufhin die SAM AG in Insolvenz ging und die Klägerin die vereinbarte Summe nicht erhielt. Die Klägerin nahm deswegen die Berufshaftpflichtversicherung des X in Anspruch.

     

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