19.04.2023 · Fachbeitrag · Beraterhaftung
Ersatz eines Insolvenzvertiefungsschadens
Soll ein Insolvenzvertiefungsschaden geltend gemacht werden, ist ein auf Überschuldungsbilanzen gestützter Gesamtvermögensvergleich erforderlich, der alle finanziellen Positionen umfasst, die von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffen sind (LG Rostock 5.7.22, 2 O 1087/21).
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