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  • 19.04.2023 · Fachbeitrag · Beraterhaftung

    Ersatz eines Insolvenzvertiefungsschadens

    Soll ein Insolvenzvertiefungsschaden geltend gemacht werden, ist ein auf Überschuldungsbilanzen gestützter Gesamtvermögensvergleich erforderlich, der alle finanziellen Positionen umfasst, die von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffen sind (LG Rostock 5.7.22, 2 O 1087/21).